Allgemeine Geschäftsbedingungen Compsupport
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen, Leistungen, und Angebote von Compsupport Freddy Schär, Compsupport, IT und Netzwerk, Shop und Support, Microsolutions (nachfolgend Compsupport genannt). Verkäufe erfolgen ausschliesslich aufgrund der folgenden Bedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGBs durch den Kunden anerkannt. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
2. Angebote
Sämtliche Angebote von Compsupport sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der/die jeweilige Katalog/Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine/ihre Gültigkeit. In speziellen Fällen behalten wir uns das Recht vor Preise nachträglich zu ändern. Dabei wird der Kunde informiert und ist nicht zur Abnahme verpflichtet. Es kann sein, dass verschiedene Komponenten eines Personal Computers nicht verfügbar sind. Dabei behaltet sich Compsupport das Recht vor diese durch andere, gleichwertige Komponenten zu ersetzen. Der Kunde wird in diesem Fall in der Regel informiert.
3. Lieferung
Lieferung/Versand zum Kunden erfolgen auf unsere Gefahr hin. Die Kosten trägt der Kunde. Alle Pakete sind versichert. Bei Rücksendungen an uns trägt der Kunde die Kosten und versendet auf eigene Gefahr. Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, etc. – auch wenn sie bei Lieferanten von Compsupport eintreten – hat Compsupport, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sonderbauten und Spezialanfertigungen wie zum Beispiel individuell konfigurierte Personal Computer können nach Abgabe der Bestellung nicht mehr annulliert werden. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach erneut versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich Compsupport vor, die entstandenen Transportkosten als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.
4. Lieferung ins Ausland
Lieferungen ins Ausland werden nicht angeboten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Es gelten die Preise gemäss erstelltem Angebot. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
5.2 Zahlungsfrist
Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, erfolgt eine erste Mahnung. Sollte trotz Abmahnung die Zahlung ausbleiben, werden wir die Forderung auf dem Rechtsweg einfordern. Dabei gehen alle Kosten zu Lasten des Schuldners.
Bei Erstkunden behalten wir uns das Recht vor eine Barzahlung zu vereinbaren.
6. Eigentumsvorbehalt
Compsupport behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von Compsupport gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung – einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn er Compsupport hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräusserung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
7. Mängelrügen, Gewährleistung
Compsupport gewährleistet – im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften – auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängel bei Gefahrenübergang. Mit folgender Massgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von Compsupport beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmässigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Dieses gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferung durch Compsupport, besonders wenn von schnellem Werteverfall bedrohte Produkte Inhalt der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich an Compsupport zurückzusenden. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Rechnungsstellung oder des Auslieferungstermines. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
8. Rückgaberecht
Rückgabe von Produkten sind ausnahmsweise nach Absprache möglich. Als Preisbasis für alle Rückgaben und Umtausche (auch Garantiefälle) gilt immer der aktuelle Preis, der am Tage der Rückgabe oder des Umtausches gültig ist. Produkte, welche speziell für den Kunden bestellt wurden, sind von der Rückgabe oder des Umtausches ausgeschlossen, ebenso ist die Rückgabe oder der Umtausch eines individuell konfigurierten Personal Computers ausgeschlossen. Auf erbrachten Dienstleistungen kann in keinem Fall eine Rückgaberecht geltend gemacht werden.
9. Herstellergarantie
Compsupport ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Compsupport gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Compsupport kann eine solchermassen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass Compsupport gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet. Dies trifft jedoch nicht auf Personal Computer zu die von Compsupport hergestellt wurden. Hierbei gewährleistet Compsupport eine Garantie von 2 Jahren. Diese Garantie gilt aber immer nur auf den PC selbst, nicht auf das mitbestellte Zubehör. Von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden durch Fahrlässigkeit des Kunden, fehlerhafter Bedienung, höhere Gewalt, Nichtbeachtung der allgemeinen technischen Richtlinien, sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Im Falle eines Garantieanspruches ist der Kunde verpflichtet den Personal Computer an Compsupport zu liefern, inkl. ordentlicher Fehlerbeschreibung. Compsupport übernimmt keine Haftung für eventuelle Transportschäden. Die Kosten für den Versand im Garantiefall fallen dem Kunden zu Lasten. Der Kunde ist für eine Sicherstellung der Daten auf Festplatten selber verantwortlich. Es muss damit gerechnet werden, dass bei Garantiefällen die Festplatte(n) neu formatiert werden müssen.
10. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, die AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
11. Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Compsupport gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Meilen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten mit Compsupport. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.